Fragen zur rechtlichen Betreuung

Was ist eine rechtliche Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung ist eine vom Amtsgericht zeitlich befristete
  rechtliche Vertretung für Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet,
  und nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz zu regeln.
 
Welche Menschen benötigen eine rechtliche Betreuung?
altersverwirrte Menschen
Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung
geistig behinderte Menschen
 
Wie kommt eine Betreuung zustande?
Die betroffene Person kann selbst einen Antrag auf Betreuung beim
Vormundschaftsgericht stellen und eine Betreuerin/er vorschlagen.
Angehörige, Bekannte oder Behörden können eine rechtliche Betreuung nur anregen.
Das Vormundschaftsgericht überprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen. Innerhalb des Verfahrens führt der /die Vormundschaftsrichterin/er ein Gespräch mit dem zu Betreuenden. Ein ärztliches Gutachten wird zur Entscheidungsfindung hinzugezogen.
 
Wer kann rechtliche Betreuerin/er werden?
Gundsätzlich kann jede Frau oder jeder Mann, der Freude am Umgang
  mit anderen Menschen hat und gerne Verantwortung übernimmt, Betreuerin/ er werden.
  z. B. Angehörige, oder auch ehrenamtlich Engagierte
In Einzelfällen führen Vereinsbetreuer/innen oder Berufsbetreuer/innen die Betreuung.
 
Aufgaben einer Betreuerin oder eines Betreuers können sein:
als persönlicher Ansprechpartner/in mit Rat und Tat zu Seite stehen
für ein menschenwürdiges Lebensumfeld sorgen und Hilfen organisieren
das Einkommen und Vermögen verwalten
Behörden Angelegenheiten erledigen
notwendige Entscheidungen bei medizinischen Maßnahmen treffen