Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln kann. Als Alternative zur rechtlichen Betreuung ermöglicht die rechtzeitige Einrichtung einer Vorsorgevollmacht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens benannt, die bereit und in der Lage ist, im Bedarfsfall für die vollmachtgebende Person zu handeln. Wünsche und persönliche Bedürfnisse sowie zusätzliche Anweisungen, wie die Angelegenheiten geregelt werden sollen, können benannt werden.
Durch eine schriftliche Verfügung für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit kann die betreute Person bestimmen, wem die rechtliche Betreuung übertragen oder wem sie nicht übertragen werden soll.
Das Betreuungsgericht wird bei der Bestellung einer Betreuungsperson, die in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche berücksichtigen, sofern keine begründeten Bedenken dagegen bestehen.
Unsere Beratung umfasst auch die Frage, wie eine Vorsorgevollmacht erstellt werden soll. Zudem beraten und unterstützen wir tätige Bevollmächtigte bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.
Bei Interesse stehen wir auch gerne als Referent für Informationsveranstaltungen zu diesem Thema zur Verfügung.
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Weitere nützliche Informationen, Broschüren und Formulare zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Justizministeriums Baden-Württemberg insbesondere in der Broschüre:
Die Broschüre informiert über vorsorgende Maßnahmen für den Betreuungsfall.
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit zum kostenlosen Download der Broschüre:
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung (PDF, 854 KB)
Oder beim Landratsamt Ortenaukreis